Auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2026 für die Gemeinden Breitungen, Fambach mit Ortsteil Heßles, Rosa und Roßdorf wird vorerst verzichtet. Die erlassenen Bescheide behalten auch für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Einen neuen Abgabenbescheid erhalten nur diejenigen, bei denen sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben. Die Steuern werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Wir bitten daher, die Zahlungen zu den bekannten Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. / Jahreszahler und Hundesteuer 01.07.) rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die entsprechenden Beträge zu diesen Terminen eingezogen. Für Nichtabbucher besteht die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Breitungen, Abteilung Kämmerei - Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Breitungen, Abteilung Kämmerei - Steuern, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Römhild
Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzender
Breitungen:
IBAN DE56 8405 0000 1515 0000 16
BIC HELADEF1RRS
Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Fambach:
IBAN DE35 8405 0000 1525 0000 27
BIC HELADEF1RRS
Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Rosa:
IBAN DE34 8405 0000 1515 0000 24
BIC HELADEF1RRS
Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Roßdorf:
IBAN DE67 8405 0000 1540 0000 16
BIC HELADEF1RRS
Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Die Friedhofsgebühren für die alten Gräber in der Gemeinde Rosa werden, soweit sich keine Änderungen ergeben haben, zu den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgelegten Terminen zur Zahlung fällig. Wir bitten daher, die Zahlung zu der bekannten Fälligkeit (01.07.2026) rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die entsprechenden Beträge zu diesem Termin eingezogen. Für Nichtabbucher besteht die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Gebührenpflichtigen zu vermeiden.
Die Verpflichtungen aus den zugrundeliegenden Pacht-, Miet- und Nutzungsverträgen bestehen, soweit sich keine Änderungen ergeben haben, auch für das Jahr 2026 und Folgejahre fort. Die Pachten, Mieten, Nutzungsgebühren sind zu den in den Pacht-, Miet-, Nutzungsverträgen vereinbarten Fälligkeiten zu entrichten. Wir bitten daher die Zahlung rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die entsprechenden Beträge zum Fälligkeitstermin eingezogen. Für Nichtabbucher besteht die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Pächter, Mieter oder Nutzer zu vermeiden.
Wir weisen darauf hin, dass alle über 4 Monate alten Hunde unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Werden Hunde ohne gültige Hundesteuermarke festgestellt, kann der Hundehalter gemäß § 17 OwiG mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Anmeldungen können auch per Fax oder Email vorgenommen werden. Die Anmeldeformulare sind unter www.breitungen.de abrufbar. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass nicht mehr gehaltene Hunde zwingend abgemeldet werden müssen. Dies trifft auch zu, wenn ein Wegzug aus dem Gemeindegebiet erfolgt!