Titel Logo
Werratal-Kurier
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

An alle Steuerzahler der Gemeinden Breitungen, Fambach, Rosa und Roßdorf - Festsetzung der Steuern 2026

Festsetzung der Steuern 2026

Auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2026 für die Gemeinden Breitungen, Fambach mit Ortsteil Heßles, Rosa und Roßdorf wird vorerst verzichtet. Die erlassenen Bescheide behalten auch für die Folgejahre ihre Gültigkeit. Einen neuen Abgabenbescheid erhalten nur diejenigen, bei denen sich Änderungen der Besteuerungsgrundlagen ergeben. Die Steuern werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Wir bitten daher, die Zahlungen zu den bekannten Fälligkeiten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11. / Jahreszahler und Hundesteuer 01.07.) rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die entsprechenden Beträge zu diesen Terminen eingezogen. Für Nichtabbucher besteht die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Breitungen, Abteilung Kämmerei - Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeindeverwaltung Breitungen, Abteilung Kämmerei - Steuern, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.

Römhild

Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzender

Konten der Gemeinden

Breitungen:

IBAN DE56 8405 0000 1515 0000 16

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Fambach:

IBAN DE35 8405 0000 1525 0000 27

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Rosa:

IBAN DE34 8405 0000 1515 0000 24

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Roßdorf:

IBAN DE67 8405 0000 1540 0000 16

BIC HELADEF1RRS

Rhön-Rennsteig-Sparkasse

Friedhofsgebühren für die Altgräber in der Gemeinde Rosa

Die Friedhofsgebühren für die alten Gräber in der Gemeinde Rosa werden, soweit sich keine Änderungen ergeben haben, zu den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgelegten Terminen zur Zahlung fällig. Wir bitten daher, die Zahlung zu der bekannten Fälligkeit (01.07.2026) rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die entsprechenden Beträge zu diesem Termin eingezogen. Für Nichtabbucher besteht die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Gebührenpflichtigen zu vermeiden.

Informationen Pachten, Mieten, Nutzungsgebühren

Die Verpflichtungen aus den zugrundeliegenden Pacht-, Miet- und Nutzungsverträgen bestehen, soweit sich keine Änderungen ergeben haben, auch für das Jahr 2026 und Folgejahre fort. Die Pachten, Mieten, Nutzungsgebühren sind zu den in den Pacht-, Miet-, Nutzungsverträgen vereinbarten Fälligkeiten zu entrichten. Wir bitten daher die Zahlung rechtzeitig auf das Konto der jeweiligen Gemeinde vorzunehmen. Bei vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat werden die entsprechenden Beträge zum Fälligkeitstermin eingezogen. Für Nichtabbucher besteht die Möglichkeit ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Pächter, Mieter oder Nutzer zu vermeiden.

An alle Hundehalter

Wir weisen darauf hin, dass alle über 4 Monate alten Hunde unverzüglich bei der Gemeindeverwaltung anzumelden sind. Werden Hunde ohne gültige Hundesteuermarke festgestellt, kann der Hundehalter gemäß § 17 OwiG mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Anmeldungen können auch per Fax oder Email vorgenommen werden. Die Anmeldeformulare sind unter www.breitungen.de abrufbar. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass nicht mehr gehaltene Hunde zwingend abgemeldet werden müssen. Dies trifft auch zu, wenn ein Wegzug aus dem Gemeindegebiet erfolgt!