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Werratal-Kurier
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Fambach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

3.103.808 €

in den Ausgaben mit

3.103.808 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

895.314 €

in den Ausgaben mit

895.314 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

285 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Fambach, den 20.02.2023

Schmidt

Bürgermeister — (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 608/0163 hat der Gemeinderat Fambach am 08.02.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 20.02.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 06.03.2023 bis zum 20.03.2023 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Fambach, den 02.03.2023

Schmidt

Bürgermeister — (Siegel)