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Werratal-Kurier
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Entgeltordnung - Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen  

Entgeltordnung

für das Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der kommunalen öffentlichen Einrichtung „Tourismus- Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen“ (Badestrand und Campingplatz) erhebt die Gemeinde Breitungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Entgelte.

§ 2

Benutzungsentgelte Campingplatz

(1)

Kinder unter 4 Jahren

frei

(2)

Kinder und Jugendliche von 4 bis unter 18 Jahren pro Tag

3,00 €

(3)

Erwachsene pro Tag

4,00 €

(4)

Wohnwagen und PKW pro Tag

8,00 €

(5)

Wohnmobile pro Tag

8,00 €

(6)

Zelte pro Tag

5,00 €

(7)

Hunde pro Tag

2,50 €

(8)

Strom pauschal pro Stellplatz/Tag

3,50 €

(9)

Nebenkosten

pro Person/Tag

(Wasser, Abwasser, Müll, Nutzung Sanitäreinrichtung)

3,50 €

(10)

Strom nach Verbrauch (bei vorhandener Zähleinrichtung)

0,60 €/kWh

(11)

Saisoncampingplatz klein (64 m²)

800,00 €

Strom nach Verbrauch (siehe Punkt 10);

(12)

Dauercampingplatz groß (128 m²)

1.000,00 €

Strom nach Verbrauch (siehe Punkt 10);

(13)

Bienenwabenhäuser bis 4 Personen

für eine Nacht

80,00 €

(14)

Bienenwabenhäuser bis 4 Personen

ab zwei Nächten

70,00 €/ Nacht

(15)

Bienenwabenhäuser bis 2 Personen

für eine Nacht

70,00 €

(16)

Bienenwabenhäuser bis 2 Personen

ab zwei Nächten

70,00 €/ Nacht

(17)

Schäferwagen groß (bis 4 Personen)

40,00 €/ Nacht

(18)

Schäferwagen klein (bis 3 Personen)

35,00 €/ Nacht

(19)

Bettwäsche

5,00 €

(20)

a)

Endreinigung für Schäferwagen und Camping-Pods (Kuschelnest)

15,00 €

b)

Endreinigung für Bienenwabenhäuser

25,00 €

(21)

Standgebühr pro Saisonplatz außerhalb der Saison monatlich

10,00 €

(22)

Nutzung Saunawagen 3 Stunden für mindestens 2 Personen, pro Person

6,00 €

(23)

Camping-Pod (Kuschelnest)

bis zu 2 Erwachsene und 2 Kinder

50,00 €/ Nacht

(24)

Late - Check - Out (Aufenthalt Abreisetag bis 18.00 Uhr)

-

Kinder

3,00 €

-

Erwachsene

4,00 €

§ 3

Benutzungsentgelte Badestrand

(1)

Kinder unter 4 Jahren

frei

(2)

Kinder und Jugendliche von 4 bis unter 18 Jahren

1,50 €

(3)

Erwachsene

3,00 €

(4)

10+2 Karten (10 bezahlen plus 2 freie Eintritte)

30,00 €

(5)

Paddel-Surf-Bords für Einzelpersonen: ½ Stunde 5,00 € und für 1 Stunde

10,00 €

(6)

Miete Tretboote - Kinder unter 16 Jahren dürfen die Boote nur in Begleitung Erwachsener nutzen. Das Mietentgelt richtet sich wie folgt nach der Anzahl der Personen und Zeitdauer:

Personen

½ Stunde

1 Stunde

1-2

4,00 €

8,00 €

3

5,00 €

10,00 €

4

6,00 €

12,00 €

5

7,00 €

14,00 €

(7) Ruderboote - pro Stunde 5,00 €; maximal dürfen 5 Personen auf das Ruderboot und eine Person muss mindestens 16 Jahre alt sein

§ 4

Benutzungsentgelte Grillplatz

(1)

Kinder unter 4 Jahren

frei

(2)

Kinder und Jugendliche von 4 bis unter 18 Jahren

1,50 €

(3)

Erwachsene

2,00 €

(4)

Miete Grill pro Tag

5,00 €

(5)

a)

Miete Sternzelt pro Stunde

15,00 €

(5)

b)

Miete Sternzelt pro Tag

60,00 €

§ 5

Rücknahme von Anmeldungen

Die kostenlose Rücknahme von Anmeldungen bzw. Reservierungen für die Vermietung der Bienenwabenhäuser, Campingpods und Schäferwagen ist bis 15 Tage vor Reiseantritt möglich.

Für spätere Rücknahmen ab dem 14. Tag vor Reiseantritt ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Preises zu entrichten.

§ 6

Kautionen

Die Schlüsselkaution (nur Schlüssel Schließsystem) beträgt 30,00 € pro Schlüssel.

§ 7

Benutzungsentgelte Minigolfanlage

(1)

Nutzung Minigolfanlage pro Spiel

(18 Bahnen) Kinder

1,50 €

(2)

Nutzung Minigolfanlage pro Spiel

(18 Bahnen) Erwachsene

2,00 €

(3)

Bei Verlust eines Minigolfballes wird

für diesen ein Entgelt von

1,50 €

erhoben.

§ 8

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die ab 09.07.2021 geltende Entgeltordnung.

Breitungen, den 07.02.2022

Römhild, Bürgermeister