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Werratal-Kurier
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Mitteilungen

Da die Amtszeit der Schiedsstelle in der Gemeinde Breitungen beendet ist, suchen wir ab sofort Bewerber(innen), die sich für die Schiedsamtstätigkeit interessieren und bereit sind, diese Funktion für 5 Jahre zu übernehmen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Die entstehenden Kosten für ein Schlichtungsverfahren sind im Verhältnis zu einem gerichtlichen Verfahren sehr gering.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen von Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, bei Bedrohung und Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

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deutsche Staatsbürgerschaft

-

die Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres,

-

der Wohnsitz im Bereich der jeweiligen Schiedsstelle

-

die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und das Wahlrecht besitzen.

Des Weiteren sollte die Schiedsperson folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

-

ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen zu haben,

-

ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen

-

im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sicher sein

Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen erhalten Sie auch unter www.schiedsamt.de.

Das Amt ist sicher nicht immer einfach durchzuführen und verlangt Fingerspitzengefühl und viel Geduld. Es ist aber eine wichtige Aufgabe in unserer Gemeinde, die nicht wegzudenken ist.

Da die Schiedsstelle der Gemeinde Breitungen eine gemeinsame Schiedsstelle für Fambach, Rosa und Roßdorf ist, können sich neben Breitunger Bürgern auch Interessierte aus diesen Orten für die Schiedsamtstätigkeit bewerben. Wir bitten um Abgabe der Bewerbungen in der

Gemeinde Breitungen

Rathausstraße 24

98597 Breitungen

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle ehrenamtliche Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis 14.04.2025.

Römhild

Bürgermeister