Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Breitungen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 10.454.331 € |
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| in den Ausgaben mit | 10.454.331 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 2.725.193 € |
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| in den Ausgaben mit | 2.725.193 € |
ab.
§ 2
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für die Gemeinde Breitungen nicht vorgesehen. |
| 2. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht vorgesehen. |
§ 3
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für die Gemeinde Breitungen in Höhe von 1.180.000 Euro festgesetzt. |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht festgesetzt. |
§ 4
entfällt[i]
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Breitungen auf 500.000 Euro festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ auf 30.000 Euro festgesetzt. |
§ 6
| 1. | Der Stellenplan der Gemeinde Breitungen wird laut Anlage bestätigt. |
| 2. | Der Stellenplan des Eigenbetriebes „Strandbad Breitungen“ wird laut Anlage bestätigt. |
§ 7
| 1. | Als Kostenersatz im Verwaltungshaushalt wird ein Finanzierungsbedarf von 1.172.606 Euro festgesetzt, welcher gemäß § 51 Abs. 3 ThürKO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen bemessen wird. | |||
| 2. | Für die Berechnung werden die Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12.2024 auf 7.499 Einwohner festgesetzt (lt. amtl. Statistik). | |||
| 3. | Der Finanzierungsbedarf des Kostenersatzes wird auf 156,3683158 €/EW festgesetzt. Er beträgt somit für: | |||
| Einwohner per 31.12.2024
| % | Kosten- ersatz (in €) | |
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| Breitungen | 4.394 | 58,59 | 687.082 |
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| Fambach | 1.868 | 24,91 | 292.096 |
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| Rosa | 673 | 8,98 | 105.236 |
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| Roßdorf | 564 | 7,52 | 88.192 |
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| 7.499 | 100,00 | 1.172.606 |
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Breitungen, den 18.02.2026
Römhild
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 605/0228 hat der Gemeinderat Breitungen am 09.02.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 18.02.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Breitungen für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 09.03.2026 bis 23.03.2026 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Breitungen, den 05.03.2026
Römhild
Bürgermeister — (Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |