Für die in der Thüringer Verordnung zur Errichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz der Wassergefahren (ThürWAWassVO) vom 01.04.1997 (GVBl. S. 166) genannten Gewässer sind bei Erreichen der Richtwasserstände für die Auflösung von Hochwasser-Alarmstufen an den Hochwassermeldepegeln gemäß Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 07.07.2004 (ThürStAnz Nr. 35/2004; S. 2109-2134), spätestens jedoch nach Ausrufung durch die zuständigen Behörden folgende Maßnahmen und Handlungen in der Gemeinde Fambach erforderlich:
Beschreibung und Bezeichnung der Gewässerabschnitte und gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich
| Gewässer | Einstufung | Gefahrenpunkte |
| Werra | 1. Ordnung | Kieswerk, An der B 19 |
| Fambach | 2. Ordnung | Brücken und Durchlässe |
| Truse | 2. Ordnung | Wohnhaus An der Truse Agragenossenschaft Oelmühle Tankstelle, Oelmühle |
| Ortslage Heßles | Starkregenereignisse | Schmalkalder Weg, Grundweg, Straße der Freundschaft, Nüßleshof |
Zuständigkeit
Freiwillige Feuerwehr Fambach
Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel
Lagerorte sind das Feuerwehrgerätehaus und das Bauhofgelände
Alarmierungsart
Die Alarmierung erfolgt je nach Gefahrenlage und Hochwasserpegel über das Alarmierungssystem Alarmdispatcher und/oder bei Einsatzlagen, die keinerlei Zeitverzug erlauben, direkt über die Leitstelle Schmalkalden-Meiningen über Funkmeldeempfänger und Sirene.
Weitere Meldewege sind im Hochwasseralarm- und Einsatzplan enthalten.
Meldewege
Hochwasserinformationen sind eigenständig über die Hochwasserzentrale sowie über verschiedene WarnApps (Nina, KatWarn, Mein Pegel etc.) zu ermitteln.
Die Bevölkerung wird über Sirene, Lautsprecherdurchsagen und Rundfunk informiert.
Fambach, den 27.02.2023
Bürgermeister
Ralf Peter Schmidt — -Siegel-