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Werratal-Kurier
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Organisationsplan des Wasserwehrdienstes der Gemeinde Fambach

zur 2. Satzung zur Änderung der „Satzung der Gemeinde Fambach über die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung)“ vom 24.01.2006

Für die in der Thüringer Verordnung zur Errichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz der Wassergefahren (ThürWAWassVO) vom 01.04.1997 (GVBl. S. 166) genannten Gewässer sind bei Erreichen der Richtwasserstände für die Auflösung von Hochwasser-Alarmstufen an den Hochwassermeldepegeln gemäß Hochwassermeldeordnung (HWMO) vom 07.07.2004 (ThürStAnz Nr. 35/2004; S. 2109-2134), spätestens jedoch nach Ausrufung durch die zuständigen Behörden folgende Maßnahmen und Handlungen in der Gemeinde Fambach erforderlich:

Beschreibung und Bezeichnung der Gewässerabschnitte und gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich

Zuständigkeit

Freiwillige Feuerwehr Fambach

Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel

Lagerorte sind das Feuerwehrgerätehaus und das Bauhofgelände

Alarmierungsart

Die Alarmierung erfolgt je nach Gefahrenlage und Hochwasserpegel über das Alarmierungssystem Alarmdispatcher und/oder bei Einsatzlagen, die keinerlei Zeitverzug erlauben, direkt über die Leitstelle Schmalkalden-Meiningen über Funkmeldeempfänger und Sirene.

Weitere Meldewege sind im Hochwasseralarm- und Einsatzplan enthalten.

Meldewege

Hochwasserinformationen sind eigenständig über die Hochwasserzentrale sowie über verschiedene WarnApps (Nina, KatWarn, Mein Pegel etc.) zu ermitteln.

Die Bevölkerung wird über Sirene, Lautsprecherdurchsagen und Rundfunk informiert.

Fambach, den 27.02.2023

Bürgermeister

Ralf Peter Schmidt — -Siegel-