Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen an der Werra hat in seiner Sitzung am 14.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schloss Herrenbreitungen und Basilika“ gefasst. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im nördlichen Bereich des Ortsteils Herrenbreitungen und umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Herrenbreitungen die Flurstücke 2, 3/1, 3/2, 3/3, 4 bis 9, 13 und 14 und eine Teilfläche des Flurstücks 10/2, zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen eine Teilfläche des Flurstücks 32 sowie in der Flur 5 die Flurstücke 7/2 und 8/2 und zum Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen Teilflächen der Flurstücke 199, 200/1 und 255/18.
Die Geltungsbereiche 1 und 2 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Breitungen an der Werra für das „Schloss Herrenbreitungen und Basilika“ umfassen eine Gesamtfläche von ca. 1,73 Hektar.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt der Gemeinde der Vorentwurf vor, welcher im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich
vom 11.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023
in der Gemeindeverwaltung Breitungen / Rathausstraße 24 / 98597 Breitungen / in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 105 während der Dienststunden ausliegt:
| Montag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Donnerstag | von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 9.00 bis 12.00 Uhr |
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können bis zum 08.05.2023 abgegeben werden.
Breitungen den 27.03.2023
Römhild
Bürgermeister