Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Fambach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen mit | 3.032.803 € |
|
| in den Ausgaben mit | 3.032.803 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen mit | 700.636 € |
|
| in den Ausgaben mit | 700.636 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer
| ||
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 285 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Fambach, den 06.03.2024
Schmidt
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 608/0212 hat der Gemeinderat Fambach am 21.02.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 01.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis zum 16.04.2024 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Fambach, den 28.03.2024
Schmidt
Bürgermeister — (Siegel)