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Werratal-Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Fambach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

3.032.803 €

in den Ausgaben mit

3.032.803 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

700.636 €

in den Ausgaben mit

700.636 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

285 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Fambach, den 06.03.2024

Schmidt

Bürgermeister — (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 608/0212 hat der Gemeinderat Fambach am 21.02.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 01.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis zum 16.04.2024 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Fambach, den 28.03.2024

Schmidt

Bürgermeister — (Siegel)