Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Rosa folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 890.831 € |
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| in den Ausgaben mit | 890.831 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 289.286 € |
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| in den Ausgaben mit | 289.286 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 168.400 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Rosa, den 14.03.2024
Dr. Hartmann
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 659/0133 hat der Gemeinderat Rosa am 22.02.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 14.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Rosa für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich geprüft, bestätigt und genehmigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 02.04.2024 bis 16.04.2024 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Rosa, den 28.03.2024
Dr. Hartmann
Bürgermeister — (Siegel)