Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Rosa folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 937.010 € |
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| in den Ausgaben mit | 937.010 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 115.086 € |
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| in den Ausgaben mit | 115.086 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt [i]
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Rosa, den 10.03.2026
Dr. Hartmann
Bürgermeister⇔(Siegel)
Mit Beschluss Nr. 659/0058 hat der Gemeinderat der Gemeinde Rosa am 05.03.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 10.03.2026 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Rosa für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 07.04.2026 bis 21.04.2026 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Rosa, den 02.04.2026
Dr. Hartmann
Bürgermeister⇔(Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |