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Werratal-Kurier
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde ROSA für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Rosa folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

806.444 €

in den Ausgaben mit

806.444 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

401.037 €

in den Ausgaben mit

401.037 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Rosa, den 21.04.2023

Dr. Hartmann

Bürgermeister — (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 659/0103 hat der Gemeinderat Rosa am 09.03.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 19.04.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Rosa für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 22.05.2023 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Rosa, den 04.05.2023

Dr. Hartmann

Bürgermeister — (Siegel)