Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Breitungen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 8.891.643 € |
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| in den Ausgaben mit | 8.891.643 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 2.093.533 € |
|
| in den Ausgaben mit | 2.093.533 € |
ab.
§ 2
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für die Gemeinde Breitungen nicht vorgesehen. |
| 2. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht vorgesehen. |
§ 3
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für die Gemeinde Breitungen in Höhe von 360.000 Euro festgesetzt. |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Breitungen auf 500.000,00 Euro festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ auf 30.000,00 Euro festgesetzt. |
§ 6
| 1. | Der Stellenplan der Gemeinde Breitungen wird laut Anlage bestätigt. |
| 2. | Der Stellenplan des Eigenbetriebes „Strandbad Breitungen“ wird laut Anlage bestätigt. |
§ 7
| 1. | Als Kostenersatz im Verwaltungshaushalt wird ein Finanzierungsbedarf von 1.035.537 Euro festgesetzt, welcher gemäß § 51 Abs. 3 ThürKO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen bemessen wird. |
| 2. | Für die Berechnung werden die Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12.2021 auf 7.910 Einwohner festgesetzt (lt. amtl. Statistik). |
| 3. | Der Finanzierungsbedarf des Kostenersatzes wird auf 130,914918 €/EW festgesetzt. Er beträgt somit für: |
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| Einwohner per 31.12.2021 | Umlagebetrag in € | % |
| Breitungen | 4.636 | 606.922 | 58,61 |
| Fambach | 2.023 | 264.841 | 25,57 |
| Rosa | 665 | 87.058 | 8,41 |
| Roßdorf | 586 | 76.716 | 7,41 |
| 7.910 | 1.035.537 | 100,00 |
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Breitungen, den 24.04.2023
Römhild
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 605/0441 hat der Gemeinderat Breitungen am 20.03.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 24.04.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Breitungen für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 08.05.2023 bis 22.05.2023 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Breitungen, den 04.05.2023
Römhild
Bürgermeister — (Siegel)