Beschluss Nr. 608/0169
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 08.03.2023 beschlossen für das Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I Nr. 72 vom 10.11.2017 S. 3634) zuletzt geändert am 16.Juli 2021 durch Artikel 1 des Gesetzes zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung (BGBI. Nr. 46 vom 22.07.2021 S.2939) aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan soll den planerischen Willen der Gemeinde, welche Flächen mit welchen baulichen Nutzungen und in welcher Ordnung zueinander zu belegen sind, welche von Bebauung freigehalten werden sollen und wie diese Flächen sich insgesamt in das Netz des überörtlichen Verkehrs und der örtlichen Hauptverkehrszüge einfügen, bekunden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Fambach, den 25.04.2023
Gez. R.-P. Schmidt
Bürgermeister