Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ der Gemeinde Breitungen/Werra (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: © GDI-Th I © basemap.de / BKG 2024; ohne Maßstab)
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen/Werra hat am 02.04.2024 mit Beschluss-Nr. 605/0585 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ gefasst. Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Breitungen, Flur 0 die Flurstücke 1984/5, 1984/6, 1984/7, 1984/7, 1984/8, 1984/9, 1984/10, 1985/4, 1985/5, 1985/6, 1985/7, 1986/4, 1986/5, 1986/6, 1986/7, 1987/5, 1987/6, 1987/7, 1987/8, 1987/9, 1987/10, 1990/3, 1992/3, 2017/11 (teilweise), 2017/12, 2017/16, 2017/17, 2018/5, 2019 (teilweise), 2756/1, 2756/2, 2757, 2758, 2759, 2760, 2761, 2762, 2763, 2764 (teilweise), 2765, 2766/1, 2766/2, 2767, 2768 und 2770. 1
Das Plangebiet liegt im Norden der Gemeinde Breitungen/Werra. Es ist bereits in Teilen durch zwei Biogasanlagen, zwei Blockheizkraftwerke und einem Landwirtschaftsbetrieb mit Tierhaltung in Nutzung. Der verbleibende Teil wird derzeit als Ackerland genutzt. Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen von der Bundesstraße 19 im Nordosten, vom „Meimerser Weg“ im Südosten und von der „Eisenacher Straße“ im Südwesten umschlossen. An der nordwestliche Plangebietsgrenze befinden sich landwirtschaftliche Flächen bzw. der „Senglich“ (Gewässer).
Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage 1 (Übersichtslageplan) zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage 2 (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss) zu entnehmen. 1
Der „Lageplan zum Aufstellungsbeschluss“ (Anlage 2) wird vom 02.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, Zimmer 404, 98597 Breitungen während der Öffnungszeiten
| Montag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
1 Bei Widersprüchen zwischen dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (Anlage 2) und der Aufzählung der Grundstücke ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (Anlage 2) maßgeblich.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, im Plangebiet (Geltungsbereich) neben den bereits vorhandenen Nutzungen (Biogasanlagen, Blockheizkraftwerk und Landwirtschaftsbetrieb mit Tierhaltung) weitere zuzulassen.
Die am Standort in Breitungen/Werra installierte Biogasanlage kann derzeit jährlich ca. 4 Mio. Normkubikmeter Rohgas produzieren. Derzeit wird das hieraus gewonnene Methangas mittels BHKWs verbrannt und als Strom ins Netz eingespeist. Entstehende Abwärme wird für Trocknungsarbeiten verwendet und soll künftig auch Wärme für das geplante Wärmenetz Breitungen beisteuern. Um wie geplant einspeisefähiges Methangas für das Gasnetz herstellen zu können, soll die Anlage vergrößert (ca. 10 Mio. Normkubikmeter Rohgas) und um eine Lagerungs- (Fahrsilo), Substrataufbereitungs- (Halle), Gasreinigungs- und Gärrestaufbereitungsanlage (Wasserentnahme zur Reduktion der Transportmengen) ergänzt werden, um eine wirtschaftlich stabile Gesamtgröße zu gewährleisten. Der Anschluss an das überörtliche Gasleitungsnetz befindet sich direkt am Grundstück (Gasleitung verläuft parallel zur Bundesstraße 19). Die Konzipierung und der Betrieb erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Werraenergie GmbH, die insbesondere die Gasreinigung und Einspeisung verantworten wird. Ergänzend soll ein Verwaltungsgebäude für die Werragrund Gruppe errichten werden. Die bestehende Biogasanlage wird einerseits - wie oben beschrieben - weiterhin Abwärme für das von der Werraenergie geplante Wärmenetz Breitungen liefern und andererseits den Eigenbedarf an Strom- und Wärmeversorgung absichern.
Die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Biogasaktivitäten der Werragrund Agrar GmbH zielt darauf ab Biomethangas zu produzieren und ins öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Aus der eigenen Mutterkuhhaltung sowie aus den Tierhaltungen regional benachbarter Betriebe (Schweine- und Rindergülle, Rindermist und Hühnertrockenkot) entstehen jährlich erhebliche Mengen an methangashaltige Exkremente, die bei herkömmlicher Ausbringung in der Landwirtschaft klimaschädliche Gase freisetzen. Die Tierhaltung ist in Südthüringen aufgrund der Landschaftsgestaltung mit seinem hohem Anteil an Grünland eine notwendige Bewirtschaftungsform, die zugleich auch Landschaftspflege darstellt. Die Produktion von aus tierischen Exkrementen gewonnenem Biomethangas mindert die aus der Tierhaltung freigesetzten Treibhausgase. Dies wird mittels fachlicher audits regelmäßig begutachtet und mit Zertifikaten belegt In der Folge, können Kunden, die aus dem öffentlichen Netz solche Gase beziehen ihren Einsatz von klimaschädlichen fossilen Gasen senken. Die aus der Biogasanlage entnommene Gärreste ist weitgehend Treibhausgasfrei und kann somit ohne negative Auswirkungen für die Umwelt als Düngermittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um Lebensmittel und Tierfutter produzieren zu können. Die Biomethangasproduktion ist somit ein notwendiger Bestandteil eines klimaschonenden Kreislaufes landwirtschaftlicher Produktion.
Für die bereits am Standort befindlichen Nutzungen liegen Baugenehmigungen bzw. Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor. Da die Erweiterung des Standortes zum Teil Nutzungen beinhaltet, welche nicht über den Privilegierungstatbestand des § 35 BauGB (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb) umgesetzt werden können bzw. die Grenzen dafür überschreiten und im planungsrechtlichen Außenbereich umgesetzt werden sollen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans zur Umsetzung der Vorhaben unumgänglich.
Für die Gemeinde Breitungen/Werra liegt ein rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan vor. In diesem ist das Plangebiet zum Teil als gewerbliche Baufläche sowie als Fläche für die Landwirtschaft berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan ist daher entsprechend zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Anlage 1:
Breitungen/Werra, den 02.05.2024 — Siegel
Römhild
Bürgermeister