Auszug aus dem genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Breitungen/Werra (Stand 08.03.2011) mit dem Bereich der 2. Änderung (schwarz gestrichelt)
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen/Werra hat am 03.04.2024 mit Beschluss-Nr. 605/0586 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Für die Änderung des Flächennutzungsplans ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ sowie dem verbleibenden Bereich zwischen dem zuvor genannten Bebauungsplan und dem „Meimerser Weg“.
Der Bereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Norden der Gemeinde Breitungen/Werra. Er wird im Wesentlichen von der Bundesstraße 19 im Nordosten, vom „Meimerser Weg“ im Südosten und von der „Eisenacher Straße“ im Südwesten umschlossen. Im Nordwesten wird der Änderungsbereich von landwirtschaftliche Flächen (Fläche für die Landwirtschaft) bzw. vom „Senglich“ (Gewässer) begrenzt.
Im Nordosten befindet sich ein „Industriegebiet“ und im Südosten ein „Gewerbe- und Industriegebiet“ (Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“).
Der Bereich der 2. Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie Sach- und Rechtslage:
Die Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wodurch er gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB verstößt.
Daher soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“, entsprechend geändert werden.
Die bisherige Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan enthält für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ zum Teil eine „gewerbliche Baufläche“ sowie „Flächen für die Landwirtschaft“. Diese Darstellung soll in „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Energie und Landwirtschaft“ geändert werden. Für den verbleibenden Teilbereich der 2. Änderung ist ausschließlich eine Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ vorhanden. Diese Darstellung soll in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Eingrünung“ und ergänzend mit der „Umgrenzung für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immisssionschutzgesetzes“ geändert werden.
Die Ausweisung der „Grünfläche“ und ergänzend mit der „Umgrenzung für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immisssionschutzgesetzes“ soll erfolgen, um immissionsschutzrechtlichen Konflikten, welche durch die Ausweisung des „sonstigen Sondergebiets“ mit der Zweckbestimmung „Energie und Landwirtschaft“ zur erwarten sind, vorbeugen zu können und einen Puffer zwischen dem bestehenden „Gewerbe- und Industriegebiet“ schaffen.
Ziel des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Energie und Landwirtschaft „Am Meimerser Weg“ ist die Schaffung der Grundlage für die Erweiterung der Biogasanlage, der Einspeisung von Gas in das öffentliche Netz, die Erzeugung von Strom und Wärme, den Betrieb eines Wärmenetzes sowie die Umsetzung weiterer Ergänzungsnutzungen (z.B. Substrataufbereitung zur Herstellung von Düngemitteln). Mit der Umsetzung aller angestrebten Nutzungen soll ein klimaschonender Kreislauf bei der landwirtschaftlichen Produktion erreicht werden.
Anlage:
Breitungen/Werra, den 02.05.2024 — -Siegel-
Römhild
Bürgermeister