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Werratal-Kurier
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Breitungen für das Haushaltsjahr 2024

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Breitungen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Breitungen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

9.313.144 €

in den Ausgaben mit

9.313.144 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

2.006.062 €

in den Ausgaben mit

2.006.062 €

ab.

§ 2

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für die Gemeinde Breitungen nicht vorgesehen.

2.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht vorgesehen.

§ 3

1.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für die Gemeinde Breitungen nicht festgesetzt.

2.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Breitungen auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

1.

Der Stellenplan der Gemeinde Breitungen wird laut Anlage bestätigt.

2.

Der Stellenplan des Eigenbetriebes „Strandbad Breitungen“ wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

1.

Als Kostenersatz im Verwaltungshaushalt wird ein Finanzierungsbedarf von 1.072.294 Euro festgesetzt, welcher gemäß § 51 Abs. 3 ThürKO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen bemessen wird.

2.

Für die Berechnung werden die Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12.2022 auf 7.852 Einwohner festgesetzt (lt. amtl. Statistik).

3.

Der Finanzierungsbedarf des Kostenersatzes wird auf 136,5631686 €/EW festgesetzt. Er beträgt somit für:

 — 

Breitungen

4.611

629.693

58,72

Fambach

1.980

270.395

25,22

Rosa

674

92.043

8,58

7.852

1.072.294

100,00

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Breitungen, den 17.04.2024  — (Siegel)

Römhild

Bürgermeister

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 605/0575 hat der Gemeinderat Breitungen am 04.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 09.04.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Breitungen für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis 21.05.2024 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Breitungen, den 02.05.2024  — (Siegel)

Römhild

Bürgermeister