Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Roßdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 928.665 € |
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| in den Ausgaben mit | 928.665 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 552.649 € |
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| in den Ausgaben mit | 552.649 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 150.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 271 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Roßdorf, den 27.03.2024 — (Siegel)
Pfaff
Bürgermeisterin
Mit Beschluss Nr. 661/0098 hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf am 05.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 25.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2024 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis 21.05.2024 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Roßdorf, den 02.05.2024 — (Siegel)
Pfaff
Bürgermeisterin