am Dienstag, 17. Juni 2025,
um 19.00 Uhr, Einlass ab 18.30 Uhr
im Gasthaus „Zur Linde“
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Rechenschaftsbericht des Jagdvorstandes über das Jagdjahr 2024/ 2025 |
| 3. | Rechenschaftsbericht des Kassenwartes über die Kassengeschäfte im Jagdjahr 2024/25 |
| 4. | Bericht der Revisionskommission |
| 5. | Diskussion |
| 6. | Entlastung des Kassenwartes |
| 7. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 8. | Beschlussfassung |
Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemeinde Fambach.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaften kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatte, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
gez. R. Römhild
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Fambach / Heßles