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Werratal-Kurier
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der öffentlichen Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 23.06.2025 mit Beschluss-Nr. 605/142 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen im Bereich der Gemarkung Farnbach für das im Lageplan dargestellte Plangebiet beschlossen.

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

Gemarkung Farnbach:

Flurstücke: 399/79 (teilweise); 426/31 (teilweise)

Für den räumlichen Geltungsbereich ist die folgende Lageskizze maßgebend:

Lageplan

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 26.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 26.09.2025 bis zum 30.10.2025.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 23.03.2026 mit Beschluss-Nr. 605/0244 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) bestimmt.

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen - Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstück in Farnbach“, bestehend aus Planzeichnung Maßstab 1:5.000, der Begründung und der zugehörige Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen wird in der Zeit

vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Breitungen unter:

https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die benannten Planunterlagen im Zeitraum vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026 zu den allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag

von 09.00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag

von 09.00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09.00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen, Bauamt, Zimmer: 403 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und einzusehen. Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer: 036848/882-0 oder per-E-Mail: info@breitungen.de erfolgen.

Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht:

Diese umweltrelevanten Informationen wurden geprüft und sind ggf. in die Entwurfsfassung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen eingeflossen.

Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 05.06.2026 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse: info@breitungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen bis zu 05.06.2026 auch auf anderen Weg bei der

Gemeindeverwaltung Breitungen

Rathausstraße 24

98597 Breitungen

abgegeben werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Breitungen, den 24.03.2026 

Römhild

Bürgermeister ⇔ -Siegel-