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Werratal-Kurier
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 „Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstück in Farnbach“ der Gemeinde Breitungen

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 23.03.2026 mit Beschluss Nr. 605/0243 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstück in Farnbach“ der Gemeinde Breitungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 23.01.2026 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

 

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

 

Gemarkung Farnbach, Flur 0:

 

Flurstücke Nr. 399/79 teilweise, 426/31 teilweise

2.

Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstück in Farnbach“ der Gemeinde Breitungen“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 sowie der Begründung, dem Umweltbericht und den Umweltrelevanten Stellungnahmen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

 

Im Rahmen des durchgeführten Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) wurden folgende Umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben:

 

3.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstück in Farnbach“ der Gemeinde Breitungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 23.01.2026) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

 

vom Montag, den 04.05.2026

 

bis einschließlich

 

Freitag, den 05.06.2026

 

im Internet unter:

 

https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html

 

zur Einsicht bereitgestellt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden sollen (info@breitungen.de), jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a.

 

Postanschrift:

 

Gemeindeverwaltung Breitungen

 

Rathausstraße 24

 

98596 Breitungen

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, Zimmer 403, 98597 Breitungen während der allgemeinen Öffnungszeiten:

 

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 15:30 Uhr

 

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 17:30 Uhr

 

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 15:30 Uhr

 

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

Hinweis:

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bauleitplan können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Breitungen, den 24.03.2026

R. Römhild ⇔ -Siegel-

Bürgermeister