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Werratal-Kurier
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle" der Gemeinde Roßdorf, über erfüllende Gemeinde Breitungen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf hat am 31.03.2026 mit Beschluss-Nr. 661/0161 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle" der Gemeinde Roßdorf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.02.2026 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle" der Gemeinde Roßdorf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie Begründung und Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 20.02.2026) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026

in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen, Bauamt, Zimmer: 403

während der allgemeinen Dienstzeiten:

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen (Qualifizierter B-Plan „Unter der Mühle", Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung) können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde Breitungen unter

https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html

eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

I. Folgende Stellungnahmen sowie umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) liegen vor:

  1. Thüringer Landesverwaltungsamt
  2. Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Region Süd-West
  3. Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
  4. LRA Schmalkalden-Meiningen FD Kreisplanung
  5. Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
  6. Thüringen Forst
  7. Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
  8. GEWAS
  9. TEN
  10. Thüringer Netkom GmbH
  11. Deutsche Telekom Technik GmbH Erfurt
  12. Deutsche Post Netzagentur
  13. NABU Kreisverband Schmalkalden-Meiningen e.V.
  14. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV Thüringen e.V.
  15. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie AS Römhild
  16. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
  17. Thüringer Fernwasserversorgung
  18. Fernwasserversorgung Südthüringen Eigenbetrieb Schönbrunn
  19. Landwirtschaftsamt Hibu
  20. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung
  21. UNESCO Biosphärenreservat Rhön/ Thüringer Verwaltung
  22. Gemeinde Dermbach
  23. VG Wasungen Amt-Sand
  24. Gemeinde Breitungen
  25. Stadt Kaltennordheim über VG Hohe Rhön

II. Planvorlage

Roßdorf, den 07.04.2026 ⇔ -Siegel-

Lisa-Marie Pfaff

Bürgermeisterin