Der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf hat am 31.03.2026 mit Beschluss-Nr. 661/0161 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle" der Gemeinde Roßdorf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.02.2026 gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung des Qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Mühle" der Gemeinde Roßdorf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1000 sowie Begründung und Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 20.02.2026) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 04.05.2026 bis einschließlich 05.06.2026
in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen, Bauamt, Zimmer: 403
während der allgemeinen Dienstzeiten:
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen (Qualifizierter B-Plan „Unter der Mühle", Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung) können während der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite der Gemeinde Breitungen unter
https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html
eingesehen werden.
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
I. Folgende Stellungnahmen sowie umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) liegen vor:
II. Planvorlage
Roßdorf, den 07.04.2026 ⇔ -Siegel-
Lisa-Marie Pfaff
Bürgermeisterin