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Werratal-Kurier
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde ROßDORF für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Roßdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

885.178 €

in den Ausgaben mit

885.178 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

389.884 €

in den Ausgaben mit

389.884 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 180.000,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Roßdorf, den 22.05.2023

Pfaff

Bürgermeisterin — (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 661/0081 hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf am 25.04.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 22.05.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2023 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 05.06.2023 bis 19.06.2023 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Roßdorf, den 01.06.2023

Pfaff

Bürgermeisterin — (Siegel)