Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Rosa folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 955.925 € |
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| in den Ausgaben mit | 955.925 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 463.601 € |
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| in den Ausgaben mit | 463.601 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 250.000,00 Euro vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt[i]
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Rosa, den 05.06.2025
Dr. Hartmann
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 659/0026 hat der Gemeinderat Rosa am 08.05.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 04.06.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Rosa für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft, bestätigt und genehmigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 30.06.2025 bis 14.07.2025 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Rosa, den 26.06.2025
Dr. Hartmann
Bürgermeister — (Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |