Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Breitungen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 10.504.239 € |
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| in den Ausgaben mit | 10.504.239 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 2.275.962 € |
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| in den Ausgaben mit | 2.275.962 € |
ab.
§ 2
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für die Gemeinde Breitungen nicht vorgesehen. |
| 2. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht vorgesehen. |
§ 3
| 1. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für die Gemeinde Breitungen nicht festgesetzt. |
| 2. | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ nicht festgesetzt. |
§ 4
entfällt[i]
§ 5
| 1. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird für die Gemeinde Breitungen auf 500.000,00 Euro festgesetzt. |
| 2. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Eigenbetrieb „Strandbad Breitungen“ auf 30.000,00 Euro festgesetzt. |
§ 6
| 1. | Der Stellenplan der Gemeinde Breitungen wird laut Anlage bestätigt. |
| 2. | Der Stellenplan des Eigenbetriebes „Strandbad Breitungen“ wird laut Anlage bestätigt. |
§ 7
| 1. | Als Kostenersatz im Verwaltungshaushalt wird ein Finanzierungsbedarf von 1.099.834 Euro festgesetzt, welcher gemäß § 51 Abs. 3 ThürKO nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen bemessen wird. |
| 2. | Für die Berechnung werden die Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12.2023 auf 7.571 Einwohner festgesetzt (lt. amtl. Statistik). |
| 3. | Der Finanzierungsbedarf des Kostenersatzes wird auf 145,2693171 €/EW festgesetzt. Er beträgt somit für: |
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| Einwohner per 31.12.2023 | % | Kosten- ersatz (in €) |
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| Breitungen | 4.423 | 58,42 | 642.526 |
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| Fambach | 1.900 | 25,10 | 276.012 |
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| Rosa | 679 | 8,97 | 98.638 |
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| Roßdorf | 569 | 7,51 | 82.658 |
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| 7.571 | 100,00 | 1.099.834 |
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Breitungen, den 18.06.2025
Römhild
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 605/0129 hat der Gemeinderat Breitungen am 26.05.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 18.06.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Breitungen für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 30.06.2025 bis 14.07.2025 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Breitungen, den 26.06.2025
Römhild
Bürgermeister — (Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 271 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |