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Werratal-Kurier
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Roßdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

1.014.772 €

in den Ausgaben mit

1.014.772 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

523.684 €

in den Ausgaben mit

523.684 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

entfällt[i]

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Roßdorf, den 18.06.2025

Weißenborn

Beigeordneter — (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 661/0126 hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf am 27.05.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 18.06.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 30.06.2025 bis 14.07.2025 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Roßdorf, den 26.06.2025

Weißenborn

Beigeordneter — (Siegel)

[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A)

271 v. H.

Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.