Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Fambach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 3.386.912 € |
| in den Ausgaben mit | 3.386.912 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 888.854 € |
| in den Ausgaben mit | 888.854 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 385.000 Euro festgesetzt.
§ 4
entfällt[i]
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Fambach, den 22.04.2026
Schmidt
Bürgermeister (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 608/0064 hat der Gemeinderat der Gemeinde Fambach am 01.04.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 21.04.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 01.06.2026 bis zum 15.06.2026 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Fambach, den 28.05.2026
Schmidt
Bürgermeister (Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
285 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 457 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |