Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Roßdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 1.061.757 € |
| in den Ausgaben mit | 1.061.757 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen mit | 159.225 € |
| in den Ausgaben mit | 159.225 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
entfällt[i]
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Roßdorf, den 24.04.2026
Pfaff
Bürgermeisterin (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 661/0158 hat der Gemeinderat der Gemeinde Roßdorf am 31.03.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 23.04.2026 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2026 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 01.06.2026 bis 15.06.2026 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Roßdorf, den 28.05.2026
Pfaff
Bürgermeisterin (Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) |
271 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 389 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |