Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Roßdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | |
in den Einnahmen mit — 762.068 € | |
in den Ausgaben mit — 762.068 € | |
im Vermögenshaushalt | |
in den Einnahmen mit — 139.803 € | |
in den Ausgaben mit — 139.803 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H. | |
b) | für die Grundstücke (B) 389 v. H. | |
2. | Gewerbesteuer 395 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 85.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Roßdorf, den 19.06.2019 — (Siegel)
Wichler
Bürgermeister
Mit Beschluss Nr. 661/0119 hat der Gemeinderat Roßdorf am 19.02.2019 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat lt. Schreiben vom 13.06.2019 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Roßdorf für das Haushaltsjahr 2019 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Die Haushaltssatzung liegt in der Zeit vom 08.07.2019 bis 22.07.2019 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Roßdorf, den 04.07.2019
Wichler
Bürgermeister