Das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb des Jahreswechsels ist grundsätzlich verboten!
Im Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23. Mai 2011 wurde festgelegt, dass in Thüringen ab sofort nur noch private Kleinfeuerwerke genehmigt werden, wenn sie „durch herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe begründet sind.“
| Zum Beispiel: | |
| - | Geburtstagsfeiern ab dem 90. Lebensjahr |
| - | Hochzeitsjubiläum ab der Goldenen Hochzeit |
| - | Firmenjubiläen ab dem 50-jährigen Bestehen |
Der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz des Freistaates Thüringen - Regionalinspektion Suhl weist darauf hin, dass Anträge nur zu den hervorgehobenen und außergewöhnlichen Anlässen eine Genehmigung erhalten.
Für diese Genehmigungen wird derzeit eine Gebühr in Höhe von ca. 72,00 Euro (bei höherem Aufwand auch mehr) erhoben.
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Dezernat 21
Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Tel. 0361-3788300/-350
Achim.keller@tlatv.thueringen.de