Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Rasenmäher, die in den Gärten vor sich hin brummen. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn ein Nachbar seinen Rasenmäher in Betrieb nimmt.
Häufig stellt man sich die Frage: Darf der Nachbar eigentlich immer den Rasen mähen, oder gibt es Ruhezeiten, in denen das Rasenmähen aus Lärmschutzgründen gesetzlich verboten ist?”
Laut Ordnungsbehördlicher Verordnung sind folgende Ruhezeiten festgelegt:
| Breitungen | |
| Montag bis Samstag: | 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
| Fambach | |
| Montag bis Samstag: | 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
| Rosa und Roßdorf | |
| Montag bis Samstag: | 13.00 Uhr – 14.00 Uhr |
| 19.00 Uhr – 22.00 Uhr |
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| Nachtruhe (gilt in allen Gemeinden) | 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr |
Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören.
Der Betrieb von Rasenmähern und anderen Arbeitsgeräten, wie z. B. Kreissägen, Motorsägen, Bohrmaschinen ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt!