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Werratal-Kurier
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
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Wann darf ich Rasen mähen?

Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Rasenmäher, die in den Gärten vor sich hin brummen. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn ein Nachbar seinen Rasenmäher in Betrieb nimmt.

Häufig stellt man sich die Frage: Darf der Nachbar eigentlich immer den Rasen mähen, oder gibt es Ruhezeiten, in denen das Rasenmähen aus Lärmschutzgründen gesetzlich verboten ist?”

Laut Ordnungsbehördlicher Verordnung sind folgende Ruhezeiten festgelegt:

Breitungen

Montag bis Samstag:

19.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Fambach

Montag bis Samstag:

20.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Rosa und Roßdorf

Montag bis Samstag:

13.00 Uhr – 14.00 Uhr

19.00 Uhr – 22.00 Uhr

Nachtruhe

(gilt in allen Gemeinden)

22.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören.

Der Betrieb von Rasenmähern und anderen Arbeitsgeräten, wie z. B. Kreissägen, Motorsägen, Bohrmaschinen ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich untersagt!