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Werratal-Kurier
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das nachfolgende endgültige Ergebnis für die Gemeinderatswahl ermittelt und festgestellt:

Wahlvorschlag 1: CDU

Wahlvorschlag 2: BI-SPD

Wahlvorschlag 3: SV „Schwarz-Weiß Fambach 09“

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Fambach, 29. Mai 2024

Römhild (Wahlleiterin)