Herr Ralf Peter Schmidt wurde am 26.05.2024 als Gemeinderatsmitglied gewählt und wurde hierzu benachrichtigt. Er hat die Wahl nicht angenommen. Laut § 23 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) muss ein Nachrücker für den Gemeinderat berufen werden.
Entsprechend § 23 Abs. 4 ThürKWG wurde festgestellt, dass Frau Kathrin Hartmann, wohnhaft in Fambach, Am Graben 2, als Nachrückerin bei der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Frage kommt.
Frau Hartmann hat die Wahl als Nachrückerin angenommen.
Diese Feststellung über das Nachrückverfahren im Gemeinderat Fambach kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, anfechten.
Fambach, den 30.05.2024
Römhild (Wahlleiterin)