Titel Logo
Werratal-Kurier
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Mai 2024 das nachfol­gende endgültige Ergebnis für die Bürgermeisterwahl ermittelt und fest­gestellt:

Wahlberechtigte insgesamt:

3839

(ohne Wahlschein: 3232 /

mit Wahlschein: 607)

Wähler:

2353

Ungültige Stimmen:

269

Gültige Stimmen:

2084

 — 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Römhild, Ronny (Bürgerfreunde Breitungen e.V.)

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Rechtsaufsicht, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Krusemark

Wahlleiterin