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Werratal-Kurier
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Herr Ronny Römhild wurde am 26.05.2024 als Gemeinderatsmitglied gewählt und hierzu benachrichtigt. Er hat die Wahl nicht angenommen. Laut § 23 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) muss ein Nachrücker für den Gemeinderat berufen werden.

Entsprechend § 23 Abs. 4 ThürKWG wurde festgestellt, dass Herr Andreas Abe, wohnhaft in Breitungen, Mückengasse 13 B, als Nachrücker bei Bürgerfreunde Breitungen e.V. in Frage kommt.

Herr Abe hat die Wahl als Nachrücker angenommen.

Diese Feststellung über das Nachrückverfahren im Gemeinderat Breitungen kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, anfechten.

Breitungen, den 31.05.2024

Krusemark (Wahlleiterin)