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Werratal-Kurier
Ausgabe 7/2024
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Riesenkürbisfest 2024 -Wer züchtet die längste Sonnenblume oder/und die schwerste Zwiebel?

Wer züchtet die längste Sonnenblume oder/und die schwerste Zwiebel?

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen:

  • Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin wohnt in einer der folgenden Gemeinden: Breitungen, Fambach, Heßles, Rosa, Georgenzell, Roßdorf

Längste Sonnenblume

  • Die Teilnahme erfolgt durch die Einsendung eines Fotos, auf dem der Teilnehmer sowie die Höhe der Pflanze zu erkennen ist.
  • Bei der Einsendung, sind der Name, die E-Mail- und Postadresse anzugeben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Mit dem Einsenden des Fotos werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert.
    Einsendeschluss = Anmeldeschluss: 30.08.2024
  • Überprüfung der eingesendeten Angaben am Standort der Pflanze durch Messen der Länge am 4. oder 5. September 2024. Der genaue Besuchstermin wird abgesprochen.

Schwerste Zwiebel

  • Die Teilnahme erfolgt durch die Feststellung des Gewichtes am 08.09.2024 im Strandbad Breitungen.
  • 10:00 - 11:00 Uhr - Annahme der Zwiebeln mit Laub
  • Wiegen 11:00 Uhr

Siegerehrung

  • Die Siegerehrung für beide Kategorien findet am Sonntag, dem 08.09.24, ca. 11:45 Uhr statt.

Gewinne

1.- 3. Platz: Sachpreise

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Frau Reum, Mobil: 0176 111 88221, E-Mail: c.reum@breitungen.de

Rechtseinräumung

Der Teilnehmer stellt die Gemeinde Breitungen von allen Ansprüchen frei, die aufgrund der von ihm zur Verfügung gestellten Fotos wegen der Verletzung irgendwelcher Urheberrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstiger Rechte erhoben werden. Die Fotos können für Marketingmaßnahmen in allen von der Gemeinde Breitungen genutzten Kanälen und Medien eingesetzt und gezeigt werden. Das gilt insbesondere für die Homepage (www.breitungen.de) und das Amtsblatt.

Die Gemeinde Breitungen ist berechtigt, den Gewinner mit den von ihm übersandten Inhalten, Bildern (und Kommentaren) räumlich und zeitlich nicht beschränkt in der Werbung, im Internet sowie im Amtsblatt zu nennen. Mit Bestätigung der Teilnahmebedingungen erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Formen der Veröffentlichung als Gewinner einverstanden. Die Teilnehmer räumen der Gemeinde Breitungen diesbezüglich das unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, die Aufnahmen in der vorliegenden Form mit dem erkennbaren Bildnis des Teilnehmers einzusetzen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name bei Verwendung der Aufnahmen genannt wird (ohne Angaben der Adresse oder weiterer Angaben, z. B. Martin M. aus Musterstadt). Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Gemeinde Breitungen damit in urheberrechtlicher Hinsicht das Recht hat, die Bilder zu nutzen und zu verändern.