Übersichtslageplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstück in Farnbach“
Der Gemeinderat von Breitungen hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 (Beschluss-Nr. 605/141) die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nachnutzung Gewerbebrache zum Wohnbaugrundstücke in Farnbach“ für das im Plan dargestellte Plangebiet beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich in einer Größe von ca. 0,55 ha umfasst Teilflächen in der Gemarkung Farnbach, Flurstücke 426/31 und 399/79. Geplant ist die Nachnutzung einer Gewerbebrache (ehemalige Gärtnerei) in Farnbach zu einem Wohnbaugrundstück. Planungsziel ist die Ausweisung einer Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“. Die derzeitige Gewerbebrache wird dadurch einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Breitungen, den 30.06.2025
Römhild
Bürgermeister