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Werratal-Kurier
Ausgabe 7/2025
Nichtamtlicher Teil
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Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerkes

Das Abbrennen von privaten Kleinfeuerwerken außerhalb des Jahreswechsels ist grundsätzlich verboten!

Im Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23. Mai 2011 wurde festgelegt, dass in Thüringen ab sofort nur noch private Kleinfeuerwerke genehmigt werden, wenn sie „durch herausgehobene, außergewöhnliche Anlässe begründet sind.“

Zum Beispiel:

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Geburtstagsfeiern ab dem 90. Lebensjahr

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Hochzeitsjubiläum ab der Goldenen Hochzeit

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Firmenjubiläen ab dem 50-jährigen Bestehen

Der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz des Freistaates Thüringen - Regionalinspektion Suhl weist darauf hin, dass Anträge nur zu den hervorgehobenen und außergewöhnlichen Anlässen eine Genehmigung erhalten.

Für diese Genehmigungen wird derzeit eine Gebühr in Höhe von ca. 80,00 Euro (bei höherem Aufwand auch mehr) erhoben.

Bitte wenden Sie sich an das:

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Abteilung Gesundheitlicher und Technischer

Verbraucherschutz - Dezernat 21

Linderbacher Weg 30

99099 Erfurt

Tel. 0361-3788300/-350

feuerwerk@tlv.thueringen.de