Herr Kevin Heller am 26.05.2024 als Gemeinderatsmitglied gewählt und wurde hierzu benachrichtigt. Er hat die Wahl nicht angenommen. Laut § 23 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) muss ein Nachrücker für den Gemeinderat berufen werden.
Entsprechend § 23 Abs. 4 ThürKWG wurde festgestellt, dass Herr Jens Kümpel, wohnhaft in Fambach, Am Wasser 20, als Nachrücker bei der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Frage kommt.
Herr Kümpel hat die Wahl als Nachrücker angenommen.
Diese Feststellung über das Nachrückverfahren im Gemeinderat Fambach kann jeder Wahl-berechtigte binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung durch schriftliche Erklärung mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen, anfechten.
Fambach, den 07.06.2024
Römhild (Wahlleiterin)