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Werratal-Kurier
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs. 2 BauGB

Lageplan - Geltungsbereich des 1. Änderung Bebauungsplanes

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen“ / Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 29.06.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 9 „Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen“ / Landkreis Schmalkalden-Meiningen die 1. Änderung des Bebauungsplan aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom April 2026 maßgebend.

Anlass der Planung:

Durch den Vorhabenträger ist die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 9 „Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen“ / Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit folgenden Inhalten vorgesehen:

  • Auf die touristische Entwicklung hinsichtlich der Auslastung mit Wohnmobilen und Campinggästen soll reagiert werden und entsprechende Festsetzungen getroffen werden.
  • Das rechtskräftige ÜSG der Werra wird in den Plan übernommen
  • Die in der Ursprungsplanung vorhandenen Festsetzungen werden konkretisiert und zugrunde gelegt.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des 1. Änderung Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Flur 1,

Gemarkung:

 

 

Der Entwurf des 1. Änderung des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 9 „Tourismus-, Kultur- und Sportzentrum der Gemeinde Breitungen“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand 30. April 2026, wird im Zeitraum

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Breitungen unter:

https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeinde Breitungen in 36448 Breitungen, Rathaussstraße 24, Zimmer 403, 98597 Breitungen während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

von 09:00 - 12:00 Uhr

und von 13:00 - 15:30 Uhr

Dienstag

von 09:00 - 12:00 Uhr

und von 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr

und von 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an info@breitungen.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Breitungen zu den o.g. Zeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den 1. Änderung Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (1) BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des 1. Änderung Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum 1. Änderung Bebauungsplan zu integrieren und wird Veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

Breitungen, den 30.07.2026

R. Römhild

Bürgermeister