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Werratal-Kurier
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Auslegung

des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Gemeinde Breitungen

Am 15. November 2021 wurde seitens des Gemeinderates festgelegt eine Einzelhandels- und Zentrenkonzeption in Auftrag zu geben. In der Sitzung vom 29. August 2022 wurde dieses Konzept seitens der Firma BBE-Handelsberatung erstmalig dem Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt.

Der Geltungsbereich des Konzepts ist auf das gesamte Gebiet der Gemeinde Breitungen bezogen und dient als Entscheidungsgrundlage für alle einzelhandelsrelevanten raumordnerischen Entscheidungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.

Für das weitere Verfahren ist das Konzept öffentlich Auszulegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind zu beschließen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird

vom 04.09.2023. bis einschließlich 02.10.2023.

in der Gemeindeverwaltung Breitungen / Rathausstraße 24 / 98597 Breitungen / in der Bauverwaltung, Zimmer Nr. 105

während der Dienststunden:

Montag

von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr

Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag

von 9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept können bis zum 02.10.2023 abgegeben werden.

Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt (oder: über die öffentliche Auslegung benachrichtigt).

Breitungen, den 22.08.2023

Römhild

Bürgermeister