Übersichtslageplan zum Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 23.06.2025 mit Beschluss Nr. 605/142 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen im Bereich der Gemarkung Farnbach beschlossen. Die frühzeitige öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist vom Gemeinderat der Gemeinde Breitungen bestimmt worden.
Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:
Gemarkung Farnbach:
Flurstücke: 399/79 (teilweise), 426/31 (teilweise)
Für den räumlichen Geltungsbereich ist die folgende Lageskizze maßgebend:
Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen im Bereich der Gemarkung Farnbach, bestehend aus der Planzeichnung M 1:5.000, der Begründung und dem Umweltbericht mit Stand 23.08.2025 wird in der Zeit
vom 26.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Breitungen unter:
https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die benannten Planunterlagen im Zeitraum vom 26.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025 zu den allgemeinen Öffnungszeiten:
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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in der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen, Bauamt, Zimmer: 403 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und einzusehen. Eine Terminvereinbarung zur Erörterung des Entwurfs kann über die Telefonnummer: 036848/882-0 oder per E-Mail: info@breitungen.de erfolgen.
Im Veröffentlichungszeitraum besteht bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist am 30.10.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse: info@breitungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen bis zum 30.10.2025 auch bei der
Gemeindeverwaltung Breitungen
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
abgegeben werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Breitungen unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Breitungen, den 09.09.2025 — -Siegel-
Römhild
Bürgermeister