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Werratal-Kurier
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Übersichtslageplan zum Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Breitungen

über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 der Gemeinde Breitungen für das Allgemeine Wohngebiet „Hinter den Höhen II“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitungen hat am 25.08.2025 mit Beschluss-Nr. 605/0163 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Breitungen an der Werra für das Allgemeine Wohngebiet „Hinter den Höhen II“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Breitungen für das Allgemeine Wohngebiet „Hinter den Höhen II“ erfolgte vom 10.06.2025 bis 18.07.2025 die öffentliche Auslegung. Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Parallelverfahren.

Zu den Höhenfestsetzungen des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt in seiner Stellungnahme vom 06.06.2025 mit, dass die für die Höhenfestsetzungen erforderlichen Bezugspunkte nicht hinreichend bestimmt seien. Die Behörde wies darauf hin, dass die Bezugspunkte zu ergänzen seien und teilt in diesem Zuge mit, dass die entsprechenden Änderungen der Höhenfestsetzungen von baulichen Anlagen nicht rein klarstellend seien, da der Planentwurf diesbezüglich bislang keinerlei Angaben zu Bezugspunkten enthalte. Demzufolge sei nach einer Anpassung des Planentwurfs eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Das Plangebiet liegt in den Gemarkungen Breitungen sowie Herrenbreitungen am nordöstlichen Rand der Ortslage. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Herrenbreitungen in der Flur 5 die Flurstücke 4/4, 8/3, 250/1, 252, 255/2, 255/3, 255/4, 255/5, 255/8, 255/9, 255/10, 255/11, 255/13, 255/14, 255/15, 255/19, 255/21, 255/22, 255/23, 255/25, 255/26, 255/27, 255/28, 255/29, 255/30, 255/31, 255/33, 255/34, 255/35, 255/36, 255/37, 255/38, 255/39 sowie in der Gemarkung Breitungen in der Flur 0 die Flurstücke 1596/16, 1612/19, 1612/20, 1612/21, 1612/22, 1614/169, 1614/170, 1614/171, 1614/172, 3001/2, 3001/3, 3001/4, 3001/5, 3001/6, 3001/7, 3001/8, 3001/9, 3001/10, 3001/11, 3001/12, 3001/13, 3001/14, 3001/15, 3001/16, 3001/17, 3001/18, 3001/19, 3001/20, 3001/21, 3001/22, 3001/23, 3001/24, 3001/25, 3001/26, 3001/27, 3001/28, 3001/29, 3001/30, 3001/31, 3001/32, 3001/33, 3001/34, 3001/35, 3001/36, 3001/37 sowie Teilflächen der Flurstücke 1614/173 und 3001/38.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 7 Hektar.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Nach Einarbeitung der Höhenfestsetzungen erfolgt die Wiederholung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Breitungen an der Werra für das Allgemeine Wohngebiet „Hinter den Höhen II“ durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes kann in der Zeit vom 26.09.2025 bis einschließlich 30.10.2025 auf der lnternetseite der Gemeinde Breitungen an der Werra unter https://www.breitungen.de/seite/389947/flächennutzungs-bebauungspläne.html eingesehen und heruntergeladen werden.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt ergänzend zu der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Breitungen an der Werra in der Gemeindeverwaltung, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen an der Werra während der Dienstzeiten

Montag, Donnerstag

von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr

Freitag

von 9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@breitungen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Breitungen an der Werra ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Breitungen, den 09.09.2025  — -Siegel-

Römhild

Bürgermeister