Titel Logo
Werratal-Kurier
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Fambach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit

3.031.881 €

in den Ausgaben mit

3.031.881 €

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen mit

288.577 €

in den Ausgaben mit

288.577 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 330.000 Euro festgesetzt.

§ 4 entfällt[i]

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Fambach, den 27.08.2025

Schmidt

Bürgermeister — (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 608/40 hat der Gemeinderat Fambach am 13.08.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 22.08.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

III. Auslegung

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 29.09. bis zum 13.10.2025 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.

Fambach, den 25.09.2025

Schmidt

Bürgermeister — (Siegel)

[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:

Grundsteuer für land- und

forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

285 v. H.

Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)

457 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.