Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Fambach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 3.031.881 € |
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| in den Ausgaben mit | 3.031.881 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen mit | 288.577 € |
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| in den Ausgaben mit | 288.577 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 330.000 Euro festgesetzt.
§ 4 entfällt[i]
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird laut Anlage bestätigt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Fambach, den 27.08.2025
Schmidt
Bürgermeister — (Siegel)
Mit Beschluss Nr. 608/40 hat der Gemeinderat Fambach am 13.08.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 22.08.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Fambach für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt in der Zeit vom 29.09. bis zum 13.10.2025 in der Kämmerei der Erfüllenden Gemeinde für die Gemeinden Fambach, Rosa und Roßdorf zu den Sprechzeiten aus.
Fambach, den 25.09.2025
Schmidt
Bürgermeister — (Siegel)
[i] nachrichtlich Hebesätze lt. Hebesatz-Satzung:
| Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 285 v. H. |
| Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) | 457 v. H. |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. |