Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 (Beschluss-Nr. 231/36/22) die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet Tourismus „Kleiner Inselberg“ für das im Plan dargestellte Plangebiet beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer Größe von ca. 0,88ha umfasst in der Gemarkung Brotterode Flur 36 die Flurstücke 1/8, 20/1, 21/1, 24/1, 25/1, 34/1 und 35/1.
Mit dem Bebauungsplan sollen im Bereich des Kleinen Inselberg vorrangig touristische Nutzungen planungsrechtlich über die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO gesichert werden.
Folgende Planungsziele werden mit dem Bebauungsplan angestrebt:
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von touristischen Angeboten in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung, |
| - | Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung von Baugrenzen sowie Art und Maß der baulichen Nutzung, |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Goßmann
Bürgermeister