Der Stadtrat der Stadt Brotterode-Trusetal hat in seiner Sitzung am 20.12.2022 (Beschluss-Nr. 228/36/22) die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ für das im Plan dargestellte Plangebiet beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in einer Größe von ca. 8,3 ha umfasst Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15/3, 15/4, 15/5, 15/6, 24, 47, 48, 49, 50/1, 50/2, 51, 56, 57, 58, 59, 65, 66, 70, 72/15, 76/21, 77/22, 78/23, 79/52, 80/52, 81/52, 85/25, 86/25, 87/16, 88/16 der Flur 17 sowie der Grundstücke 28, 29/1, 75 der Flur 15.
Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Freianlage geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum
| vom 20.02.2023 bis einschließlich 21.03.2023 |
in der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal, Rathausstraße 7,
Bauamt, Zimmer 30 während folgender Zeiten
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal unter https://www.brotterode-trusetal.de/rathaus/oeffentlichkeitsbeteiligung-bauleitplanung innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet PV-Anlage „Vor der Wolfskuppe“ in der Fassung vom 20.01.2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Goßmann
Bürgermeister