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Inselberg-Journal
Ausgabe 1/2025
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles

Einladung

Die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles findet am

Donnerstag, den 13.03.2025 um 18.00 Uhr

im Bürgersaal des Rathauses Trusetal

statt.

Einlass ist bereits ab 16.30 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.

Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemeinschaftsjagdbezirke Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusetal, Baierstal und Wahles.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung durch den Jagdvorsteher

2.

Feststellung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

3.

Bericht des Jagdvorstandes

4.

Diskussionen zum Bericht des Jagdvorstandes

5.

Bekanntgabe der Kassenberichte

5.1.

Bekanntgabe des Kassenberichtes 2021/22; Feststellung des Reinertrages; Entlastung des Jagdvorstandes

5.2.

Bekanntgabe des Kassenberichtes 2022/23; Feststellung des Reinertrages; Entlastung des Jagdvorstandes

5.3.

Bekanntgabe des Kassenberichtes 2023/24; Feststellung des Reinertrages Entlastung des Jagdvorstandes

6.

Beschlüsse über die Verwendung der Reinerträge

6.1.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahr 2021/22

6.2.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahr 2022/23

6.3.

Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahr 2023/24

7.

Beschluss über Pächterzuschlag GJB Trusetal IV Langer Berg, 2/001

8.

Beschluss über Pächterzuschlag GJB Trusetal II Herges-Vogtei, 2/003

9.

alternative Abstimmung; bei nicht zustande kommen des Verpachtungsbeschluss GJB Trusetal IV Langer Berg, 2/001

10.

alternative Abstimmung; bei nicht zustande kommen des Verpachtungsbeschluss GJB Trusetal II Herges- Vogtei, 2/003

Zu TOP 7 und 8 können die Unterlagen im Zeitraum vom 10.02.2025 bis 09.03.2025 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung beim Jagdvorsteher Frank Möller, Karl-Marx-Straße 32 in 98596 Trusetal; Tel.: 036840/80489; eingesehen werden.

Fragen werden gern in der Vollversammlung beantwortet.

Interessenbekundungen für den jeweiligen Jagdbezirk (GJB Trusetal IV Langer Berg 2/001, GJB Trusetal II Herges-Vogtei, 2/003) sind schriftlich bis zum 10.03.2025 beim Jagdvorsteher abzugeben.

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen.

In Ausnahmefällen wird die Eintragung als Eigentümer im elektronischen Jagdkataster der Jagdgenossenschaft als Voraussetzung zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte anerkannt.

Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Frank Möller

Jagdvorsteher