Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Laudenbach am
Freitag, dem 21. März 2025 um 17:30 Uhr
im Berggasthof „Hohe Klinge“
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Laudenbach gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bestätigung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstandes |
| 4. | Diskussion zum Bericht des Jagdvorstandes |
| 5. | Kassenbericht |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer |
| 7. | Beschluss der Entlastung des Vorstandes und Kassenwartes |
| 8. | Beschluss zum Reinertrag und Auszahlung der Jagdpacht für das Jagdjahr |
| 9. | Beschluss zu weiteren Verwendungen aus dem Reinertrag der Jagdpacht, des Unterhalts und der Pflege des Gemeinschaftsjagdbezirks; Kultur und Bildung |
| 10. | Beschluss zur Verlängerung des Pachtvertrages mit Herrn Dr. Carsten Klingler |
| 11. | Bericht des Jagdpächters |
| 12. | Sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe. Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) vorzulegen.
Laudenbach, den 22. Januar 2025
Gerhard Raßbach
- Jagdvorsteher -