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Inselberg-Journal
Ausgabe 1/2025
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Elmenthal

Einladung zur nächsten Vollversammlung

Termin:

Dienstag den 11.03.2025 um 09:00 Uhr im Bürgersaal,

Rathausstraße 7 in 98596 Brotterode-Trusetal

Einlass ist bereits ab 08:00 Uhr Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.

Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen des Jagdbezirkes Elmenthal.

Tagesordnung:

1)

Eröffnung und Begrüßung

2)

Bestätigung der Tagesordnung

3)

Kassenberichte

3.1

Jagdjahr 2020/21

3.2

Jagdjahr 2021/22

3.3

Jagdjahr 2022/23

3.4

Jagdjahr 2023/24

4)

Entlastung Vorstände

5)

Beschluss Verwendung Reinertrag

6)

Beschluss Sonderzahlung zur Minimierung der Rücklagen

7)

Beschluss über die Festlegung der Jagdbezirksgrenzen

8)

Beschluss Änderung Jagdpachtvertrag (Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage), sowie weiterer Mitpächter (schriftliche Wahl)

9)

Beschluss Verlängerung Jagdpachtvertrag (schriftliche Wahl)

10)

Satzungskonforme Vorstandswahl

a)

Wahl: Jagdvorsteher

b)

Wahl: stellvertretender Jagdvorsteher

c)

Wahl: Beisitzer (2 Personen)

d)

Wahl: Kassenwart

e)

Wahl: Schriftführer

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorlegen.

Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Goßmann

Bürgermeister

Notjagdvorsteher