Die nächste Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Trusetal der Gemarkungen Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusen und Wahles findet
am Mittwoch, dem 25.02.2026 um 18.00 Uhr
im Bürgersaal des Rathauses Trusetal
statt.
Einlass ist bereits ab 17.00 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.
Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemeinschaftsjagdbezirke Auwallenburg, Herges-Vogtei, Trusetal, Baierstal und Wahles.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
| 3. | Bericht des Jagdvorstandes über die Tätigkeit im Jagdjahr 2024/25 |
| 4. | Diskussionen zum Bericht des Jagdvorstandes |
| 5. | Bericht des Kassenwartes und Feststellung des Reinertrages 2024/25 |
| 6. | Bericht der Kassenprüfer zum Geschäftsjahr 2024/25 |
| 7. | Beschlüsse über die Feststellung, Verwendung und Auszahlung des Reinertrages für 2024/25 |
| 8. | Entlastung des Jagdvorstandes und der Kassenprüfer |
| 9. | Bekanntgabe der an die JG gestellten Zuwendungsanträge |
| 10. | Diskussionen zu den Anträgen |
| 11. | Beschlüsse über Zuwendungsanträge |
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorzulegen.
In Ausnahmefällen wird die Eintragung als Eigentümer im elektronischen Jagdkataster der Jagdgenossenschaft als Voraussetzung zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte anerkannt.
Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden |
Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Frank Möller
Jagdvorsteher