Die Stadt Brotterode-Trusetal hat nun eine Vorschlagsliste mit mindestens 10 Personen für die Wahl zum Haupt- oder Ersatzschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Meiningen aufzustellen.
Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Das Schöffenamt bietet eine gute Möglichkeit, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzubringen.
Es können Vorschläge von jedermann und von Vereinigungen jeder Art gemacht werden. Die Vorschläge müssen Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten.
Vorschläge können schriftlich, per Mail ( t.henkel@brotterode-trusetal ) oder auch persönlich bis zum 17.04.2023 bei der Stadtverwaltung Brotterode-Trusetal abgegeben werden. Formulare dazu finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.
Auskünfte erteilt Ihnen auch der Hauptamtsleiter Herr Henkel unter der 036840-401922 oder gerne auch persönlich vor Ort im Rathaus.